Hausratversicherung

 

Schutzen Sie ihren Hausrat!
In der Hausratversicherung kommt es auf die richtige Versicherungssumme an!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese sollte dem Neuwert des Hausrats entsprechen. Alternativ dient die Formel: Quadratmeter der Wohnung mal 650 Euro. Aber Vorsicht: Wer viel Wertvolles auf kleinem Raum besitzt, ist womöglich unterversichert und erhält möglicherweise nur einen Teil seines Schadens ersetzt. Umgekehrt zahlt jemand mit großer Wohnung, aber einfachen Möbeln, zu viel Prämie. Es gibt aber auch Entschädigungshöchstgrenzen z.b. bei Bargeld, Wertpapieren oder Schmuck.

 

Wer teure Gegenstände sein Eigen nennt, ist gut beraten, sie auch zu versichern. Versichert sind nur eigene Gegenstände in der Wohnung, nicht etwa der Einbauschrank – der ist Bestandteil des Gebäudes. Das Fahrrad wird meistens dem Hausrat zugerechnet, sofern das Rad in einem abgeschlossenen Raum steht. Eine Sonderregelung gibt es auch für Glasschäden.

 

 

Private Haftpflicht

Wer anderen einen Schaden zufügt haftet in unbegrenzter Höhe laut Gesetz, die Grunglage ist im BGB § 823 festgelegt. Und weil Geldforderungen auch ziemlich hoch sein können, ist es besonders wichtig, ausreichend vorzusorgen.

Ein Drittel ohne Schutz

Fast jeder dritte deutsche Haushalt hat keine private Haftpflichtversicherung. Dabei ist die günstige Jahresprämie immer gut investiert. Denn die Versicherung tritt nicht nur im Schadensfall ein, sondern hilft dem Versicherten auch, vor Gericht unberechtigte Ansprüche von Dritter abzuwehren. Dann tritt die eigene Gesellschaft wie eine Rechtsschutz
versicherung ein.

Dabei ein Muss für jeden !

Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder haben.
Der Verursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen auch mit seinem Einkommen, unter Umständen sogar ein Leben lang. Verletzt beispielsweise ein Fahrradfahrer einen Fußgänger schwer, gehen die Schadenersatzansprüche schnell in Millionenhöhe, wenn der Geschädigte arbeitsunfähig wird und lebenslang Rentenansprüche erhält.

 

 

 

Auf welche Leistungen man achten sollten:

 

Deckungssumme: Die Leistungen der Versicherungs-Anbieter sind ähnlich. Jedoch sollte man auf eine ausreichende Mindestdeckung für Personen und Sachschäden achten. In den neuen Bundesländern sind dies 2 Mill. in den alten 3 Mill. Euro. Ältere Verträge decken häufig nur Forderungen bis zu einer Million Euro ab.

Familien- und Single-Tarife: Alles, was über den Mindestschutz hinausgeht, ist auf die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Eine Familie mit zwei Kindern braucht einen anderen Versicherungsschutz als ein Alleinstehender. Für Familien reicht eine gemeinsame Police. Während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums sind Jugendliche bis zum Ende des 25. Lebensjahrs noch bei ihren Eltern mitversichert.

Aufsichtspflicht: Bei Betreuung von eigenen und fremden Kindern (auch als Tagesmutter) sollte man unbedingt auf die Klausel im Vertrag achten.

Forderungsausfalldeckung: Damit bekommen Sie, was Ihnen zusteht. Einige moderne Haftpflichtversicherer bieten eine zusätzliche Forderungsausfalldeckung an. Wenn also der Versicherungsnehmer einen Schaden erleidet und der Verursacher (ohne eigene PHV) zahlungsunfähig ist, springt die eigene Privathaftpflicht des Kunden ein. Ohne Forderungsausfalldeckung würden Sie als Geschädigter leer ausgehen.

Hundehalter: In den meisten PHV Verträgen können Sie kostengünstiger Ihren Vierbeiner mit einschließen, als in eine separate Tierhalterhaftpflicht.