Riester - Rente
Mit staatlichen Zulagen eine eigene Altersversorgung aufbauen!
Die Zahl der Riester-Rentenabschlüsse steigt deutlich
Riestern Sie mit!
Besonders Familien mit Kindern profitieren durch die Förderung.
Wie das Bundessozialministerium mitteilte, kletterte die Zahl der Vertragsabschlüsse im zweiten Quartal 2007 um fast 600 000 auf knapp 9,1 Millionen Verträge. Damit ist für das zweite Quartal ein Rekordwert für die Riester-Rente erreicht. Bislang beliefen sich die staatlichen Zuschüsse auf rund 2,1 Milliarden €. Die nach dem ehemaligen Bundessozialminister Walter Riester benannte private Altersvorsorge war im Januar 2002 eingeführt worden.
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Auch Sie profitieren von der hohen staatlichen Zulage!
Der Staat unterstützt die Riesterrente mit Prämien: Für einen gewissen Prozentsatz Eigenleistung (4% vom Bruttoeinkommen) erhält der Versicherte eine jährliche Grundzulage von 154,00 €, die zusätzlichen Kinderzulagen liegen im Jahr 2008 bei 185,00 € pro Kind und Jahr. Ab Januar 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300,00 € jährlich. Die förderfähigen Höchstbeiträge lagen im Jahr 2007 bei 1.575,00 € und seit 2008 sind es 2.100,00 € jährlich.
Gerade für Wenigverdienende lohnt diese Rentenform, da sie schon ab einem Sockelbeitrag von nur 5,00 € monatlich. in den Genuss der Zulagen kommen können.
Für Berufseinsteiger bis zum 25 LJ. gewährt der Staat ab 2008 eine Bonusleistung von einmalig 200 € erhöhter Grundzulage.
Der geförderte Personenkreis wurde in 2008 noch erweitert für Personen die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und voller Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit erhalten.
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Nach Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes kurz (EigRentG) wird die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Wohn-Riester) einbezogen. Das angesparte Vermögen kann so für den Kauf oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. Eine Umschuldung wird allerdings nach derzeitiger Rechtslage nicht gefördert.
Und das Beste ist:
Die Altersvorsorge bleibt geschützt! Für den Staat also unantastbar auf die Anrechnung des Arbeitslosengeld II.

