Rürup-Rente / Basis-Rente


Hohe staatliche Steuervorteile voll ausnutzen!

Ohne Sorgen im Alter, ein schönes Leben genießen.


Die Rürup Rente ist eine solide Rente für Ihr Alter. Attraktiv ist die sogenante Basisrente, besonders für Selbständige und Freiberufler.
Dabei sind die Beiträge steuerlich abzugsfähig. Seit 2008 insgesamt 66%, dann kontinuierlich jährlich um 2% steigend, bis auf 100% der eingezahlten Beiträge ab dem Jahr 2025 .

 

Warum hilft der Staat mit steigenden Steuervorteilen?

Der Gesetzgeber weiß, das Rentner zukünftig immer weniger aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu erwarten haben. Daher wurde die zukünftige Altersversorgung in 2005 neu geregelt (Alterseinkünftegesetz).

Wie viel kann man jährlich absetzen?

Die gesammten Beiträge zur (GRV) inkl. der Riester und Basis-Rente können zukünftig Alleinstehende bis 20.000 € und Verheiratete bis 40.000 Euro vor dem Finanzamt steuerlich geltend machen. 66 % abz. AG-Anteil sind also im Jahr 2008 als Sonderausgaben abzugsfähig. Diese steigt jährlich um 2 % bis im Jahr 2025 volle 100 % der Aufwendungen steuerlich absetzbar sind. Durch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung wird die Rüruprente erst bei Auszahlung im Rentenalter versteuert.

Schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen

 

Die Attraktiven Vorteile listen wir Ihnen hier gerne nochmals auf:

 
  • Garantierte Lebenslange Rente, die durch erzielte Überschussgewinne der Gesellschaften noch zusätzlich steigen kann.

  • Die Anlageform bietet die Möglichkeit, Einmalzahlungen zur steuerlichen Absetzung im laufenden Kalenderjahr zu leisten.

  • Die Auszahlung der Rente ist ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich.

  • Monatliche Rentenauszahlungen sind ein Leben lang garantiert.

  • Durch die hohen Steuervorteile wird die Rürup Rente für Selbstständige und Freiberufler besonders attraktiv.

  • Dynamische Anpassung der Beiträge zur Rentenerhöhung kann zusätzlich vereinbart werden.

  • Die Altersvorsorge ist geschützt! Für den Staat also unantastbar auf die Anrechnung des Arbeitslosengeld II.
  • Schutz der Familienangehörigen mit einer Hinterbliebenenabsicherung ist gewährleistet.

 

Für weiterführende persönliche Informationen zur Basis-Rente klicken Sie bitte hier!

 

zu weiteren Themen: