Rentenversicherungen
Private Altersvorsorge. Heute schon an morgen denken!
Die gesetzliche Rente wird für die heute noch Berufstätigen in der Regel nicht ausreichen, um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das ist bei immer mehr, immer älter werdenden Rentnern und gleichzeitig schrumpfender Anzahl an Rentenbeitragszahlern kaum anders möglich. Sorgen Sie also rechtzeitig für Ihre Altersvorsorge vor.
Bisher gab es die drei Säulen der Altersversorgung:
Zum 01.01.2005 hat in der (GRV) ein System-Wechsel von dem sogenannten 3-Säulen-Modell auf das 3-Schichten-Modell stattgefunden (AltEinkG). Die Drei Schichten sind:
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge soll die gesetzliche Rente finanziell unterstützen. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, von seinem Bruttogehalt einen Teil in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren.
Vorteile für den Arbeitnehmer hierbei ist es, dass keine Steuern abgeführt werden müssen, da die Beiträge vom Bruttogehalt gezahlt werden, bis einschließlich 2008 keine Sozialabgaben über die Beiträge verrichtet werden müssen und der Arbeitgeber anteilig ebenfalls in den Rentenfonds einzahlt. Sie sehen, eine private Altersvorsorge lohnt sich immer!
Private Altersvorsorge
Die dritte wichtige Schicht zur finanziellen Unterstützung der Altersvorsorge ist die private Absicherung. Auf dem deutschen Markt befinden sich viele Vorsorgeprodukte, die eine umfangreiche finanzielle Unterstützung für die Altersversorgung Bieten .
Und das mit steuerlich begünstigten Produkten wie bsw. Riester und Rürup Renten.
"Altersvorsorge besteht darin, das Risiko der Langlebigkeit, also die im Einzelfall unbekannte Zeitspanne zwischen dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und dem Tod, einkommensmäßig abzusichern. Vermögen, welches vererbt werden kann, erfreut die Erben, hat aber nicht der Alterssicherung des Verstorbenen gedient."
Zitat, Prof. Bert Rürup
Gesetzliche Rentenvers.
Jeder Bundesbürger, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält ab Eintritt ins Rentenalter vom Staat ein Altersruhegeld. Mit dem Generationsvertrag finanzieren die Berufstätigen durch ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung die Renten der älteren Generation.
Wo vor ein paar Jahren noch drei Arbeitnehmer für das Altersruhegeld eines Rentners aufkamen, wird zukünftig pro Rentner nur noch ein Arbeitnehmer für die Rente aufkommen müssen. Eine private Vorsorge ist also notwendig, um nicht im Alter an der Armutsgrenze zu leben.
Bitte informieren Sie sich auf den folgenden Seiten weiter zu Riester, Rürup und Betriebsrenten:




