Viele Vorteile in der privaten Krankenversicherung (PKV):

Dem privat Krankenversicherten stehen z.B. stationäre Behandlung im Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz als Optionen in verschiedenen Tarifen zur Auswahl. In der privaten Krankenversicherung haben Versicherte darüber hinaus freie Arzt und auch Krankenhauswahl.

 

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Die private Krankenversicherung bietet dem Versicherten, abhängig von dem ausgewählten Tarif, wesentlich umfangreichere Leistun-gen als die gesetzlichen Kassen an. Eine private Krankenversicherung ermöglichkeit es nun selbst zu entscheiden, welche Risiken der Versicherungsnehmer versichern möchte. Bei geringerem Leistungs-umfang ist es so möglich, einen Teil der PKV Prämie zu sparen oder aber bei maximalem Versicherungsschutz im Ernstfall bestens abgesichert zu sein.

Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze, sowie allen gesetzlich versicherten, lässt sich der Versicherungsschutz mit einer privaten Zusatzversicherung z.B. für stationäre Krankenhausaufenthalte, Zahnzusatzleistungen und Ambulante Absicherungen wie bsw. Brillenleistungen wesentlich verbessern.

 

Preiswerte Tarife:


Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird für jeden Versicherten individuell berechnet. Neben dem gewünschten Leistungsumfang sind insbesondere das Eintrittsalter, das Geschlecht, der gegenwärtige Gesundheitszustand, der ausgeübte Beruf sowie vorhandene Vorerkrankungen ausschlaggebend. Der Krankenversicherte bestimmt selbst, welche Leistungen er in welcher Höhe von seiner Krankenversicherung wünscht. Hierbei ist Folgendes zu berücksichtigen: Tarifauswahl, Leistungsstärke einzelner Tarife, Altersrückstellungen sowie Beitragsentwicklung der verglichenen KV-Gesellschaften.

 

Grundsätzlich stehen dem Versicherten Tarife mit Grundleistungen und Tarife mit gehobenen Leistungen zur Auswahl, wobei die Grundleistungen in etwa dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, diese sind zudem meist begrenzt auf den Regelhöchstsatz 2,3 der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ & GOZ). Die gehobenen Tarife der Versicherer bieten bis zum 3,5 fachen Abrechnungsfaktor der Gebührenordnung oder darüber hinaus an, sowie ein sehr umfangreiches Angebot an zusätzlichen Einschlußmöglichkeiten.

 

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Beitragsrückgewähr von Versicherungsleistungen:

Die meisten privaten Krankenversicherer bieten ihren Versicherten eine Beitragsrückerstattung von 1 bis 3 oder sogar 6 Monatsbeiträgen ihrer Jahresprämie an. Wenn diese sich kosten- und gesundheitsbewusst verhalten und der Gesellschaft keine Rechnungen einreichen, auch hier gilt, vergleichen lohnt sich. Denn nicht jeder Versicherer Garantiert diese Rückgewähr auch, sondern schreibt z.B.: "Im Rahmen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung werden ab dem 1. Kalenderjahr  x Monatsbeiträge gezahlt." Vorraussetzung hierbei ist meist eine 2 jährige Mindestlaufzeit ohne Kostenerstattung an den Versicherten, also Leistungsfreiheit für die PKV Gesellschaft.

Steuerentlastung der PKV Beiträge ab 2010

Ab dem 01.01. 2010 können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in größerem Umfang als bislang von der Steuer abgesetzt werden, so dass sich die meisten PKV Versicherten auf spürbare Entlastungen freuen können. Grund für die vom Bundestag beschlossene Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das dem Gesetzgeber auferlegt hat, die Absetzbarkeit der Kosten für die Gesundheitsversorgung zu verbessern. In Zukunft können dann alle Prämien, die zum Erwerb eines Basis/Grund-schutzes gezahlt werden, als Sonderausgabe zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.

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