Private Krankenzusatzversicherung,

als Ergänzung zum gesetzlichen Standartschutz unverzichtbar.

 

Entspannt in die Zukunft blicken.

Eine Krankenzusatzversicherung kann jeder ergänzend zur bestehenden GKV abschließen, unabhängig davon, ob angestellt oder selbstständig, pflichtig oder freiwillig versichert. Für bereits geplante oder begonnene Be-handlungen können von der Kranken-zusatzversicherung natürlich keine Leistungen übernommen werden. Meist gilt eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten ab Vers.-beginn, diese entfällt jedoch bei Unfällen. Unter bestimmten Vorraussetzungen können diese auch erlassen werden z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Gesund-heitszeugnis.

 

Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen können jederzeit kürzungen vorgenommen werden. Dadurch werden Teile der Krankenversorgung gar nicht mehr, oder nicht mehr vollständig, von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Solche Leistungseinschnitte kann man mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abdecken oder gar verbessern.

Ob Sie sich zusätzlich absichern möchten, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Versichert werden können die 4 Bereiche:

  1. Ambulante Leistungen wie z.B.: Arztbesuche, Medikamente, Heil und Hilfsmittel, Brillengläser und Fassungen oder Kontaktlinsen und auch Psychotherapeutische Behandlungen.
  2. Zahnärztliche Leistungen, Zahnbehandlung, Zahnersatz wie Kronen,- Brücken,- Implantate und Kieferorthopädische Maßnahmen.
  3. Heilbehandlung bei stationären Krankenhausaufenthalt, auf wunsch Unterbringung im 1. oder 2 Bett inkl. Chefarztbeh.
  4. Krankentage- und Krankenhaustagegeld zur Absicherung des Verdienstausfalles bei Krankheit.

 

Wir beraten Sie hierzu umfangreich und erstellen Ihren persönlichen Vergleich mit Hilfe einer konzernunabhängigen Vergleichssoftware.

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