Autoversicherung (KFZ-Versicherung)
Neben der Versicherung von Autos zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Autoversicherung bsw. LKW, Motorräder, Anhänger sowie Wohnwagen.
Zu den Versicherungen rund um das Fahrzeug gehören die:
- Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)
- Kaskoversicherung (Teil und Vollkasko)
- Schutzbrief (Pannenservice)
- Insassen-Unfallversicherung
- Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
KFZ-Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung haben, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt über eine so genannte Deckungskarte, früher Doppelkarte genannt. Diese wird bei Anmeldung des Fahrzeuges der Zulassungsstelle Vorgelegt. Diese deckt Schäden verschiedenster Art wie:
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Heilungskosten bei Personenschäden
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Renten bei Invalidität
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Reparaturen an anderen Fahrzeugen
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Reparaturen an anderen Objekten
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Kostenersatz bei einem Totalschaden.
Die maximalen Entschädigungsgrenzen für Geschädigte richtet sich nach der so genannten Deckungssumme. Wenn der Schaden diesen Betrag übersteigt, so muss der Verursacher diesen Mehrbetrag selbst begleichen. Da ein Schaden bei einem größeren Unfall leicht höhere Schadenssummen erreichen kann, sind die Deckungssummen bereits im Millionen Euro Bereich gedeckt. Wir empfehlen 100 Mio.€ für Personen-, Sach und Vermögensschäden (8 Mio. je geschädigte Person)
Die Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung leitet sich vom spanisch wort casco ab (der Schiffsrumpf). Die sogenannte Fahrzeugversicherung ist eine freiwillige Versicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug. Wir unterscheiden hier zwei Arten, die Teil- und Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung) kommt für folgende Schäden auf:
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Diebstahl/ Entwendung
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Brand, Explosion
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Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
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Wildunfälle
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Marderschäden
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Glasbruch

Die Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) schließt die Teilkasko ein und kommt zusätzlich auch für Folgendes auf:
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Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle, z.B. Glatteis
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Bei Fahrerflucht wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist
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Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug z.B. mut- und böswillige Handlung.
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Nutzen Sie unser Formular zur Kraftfahrzeug Anfrage.
Schadensfreiheitsrabatt (SFR)
Je nach Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre wird dem Versicherungsnehmer ein Rabatt auf die Tarifprämie gewährt. Einige Versicherer bieten 75 % Nachlass bei 22 und mehr gefahrenen schadensfreien Jahren an.
Hierbei werden die schadenfreien Jahre getrennt nach der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) und der Kraftfahrzeughaftpflicht gezählt. Für die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Für die Fahrzeugteilversicherung werden dementsprechend immer 100% der Tarifprämie fällig.
Versicherungswechsel, Mitnahme des Schadensfreiheitsrabattes
Im Falle eines Wechsels der Fahrzeugversicherung wird der Schadensfreiheitsrabatt bzw. Beitragssatz nicht an den neuen Versicherer übertragen. Vielmehr erfragt der neue Versicherer beim vorherigen Versicherer die Anzahl der schadenfreien Jahre des Vorjahres und die Anzahl der Schäden. Der neue Versicherer nimmt dann seiner eigenen Tarifbestimmungen gemäß die Neueinstufung vor und bestimmt die Höhe des Beitragssatzes. Im Falle eines Versicherungswechsel kann es daher ratsam sein, vor dem Wechsel die Einstufung abzuklären, da nur so der tatsächliche Rabatt und damit der tatsächlich zu zahlende Beitrag festgestellt werden kann. Aus diesem Grund kann ein Versichererwechsel sogar einen Rabattverlust nach einem Unfall mindern oder verhindern.
Die grüne Versicherungskarte
Bei Fahrten ins Ausland benötigte man meist zum Nachweis einer gültigen Versicherung die grüne Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr vorgeschrieben (Innerhalb der EU gilt das so genannte Kennzeichenabkommen), das Mitführen der Grünen Karte kann einem bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern.
Versicherungsunterbrechung
Versicherungsunterbrechungen von bis zu 6 Monaten werden so behandelt, als wenn sie nicht stattgefunden hätten. Bei mehr als 6 Monaten bis zu 7 Jahren erfolgt eine Einstufung, wie sie vor der Unterbrechung bestanden hat. Bei mehr als 7 Jahren (= 7 Jahre + 1 Tag) erfolgt ein vollständiger Rabattverlust als wenn noch nie ein Rabatt bestanden hätte.
Für eine persönliche Berechnung Ihres Fahrzeuges bitte oberes Anfrageformular verwenden, wir rufen Sie dann umgehend zurück.
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