Wohngebäude
Eigentümer-Versicherungen für Haus und Hof
Ein Haus ist viel mehr als die Summe seiner Steine.
Schon im Rohbau sollte man sein neues Haus gut absichern!
In der Wohngebäudeversicherung sind folgende Risiken versicherbar:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),
- Leitungswasser, Rohrbruch, Frost
- Sturm/Hagel
- Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, etc.)
Zum Wohngebäude selbst, im Versicherungsschutz mit eingeschlossen, zählen auch Heizungsanlagen, sanitäre und elektrische Installationen, fest verlegte Fussbodenbeläge und eingebaute Schränke, Garagen und Nebengebäude gehören ebenfalls dazu. Antennen, Markisen und Blitzableiter sind auch versichert. Die Versicherungssumme sollte den Neubaukosten entsprechen, also auch die Baunebenkosten sind mit zu berücksichtigen.
Empfehlenswert in der Wohngebäudeversicherung ist eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung, d.h. der allgemeinen Baupreisentwicklung nach erfährt das Gebäude eine Wertsteigerung. Demnach wird die Versicherungssumme und ebenfalls der Beitrag in der Regel jährlich angepasst. Hierfür ist die Durchführung einer Wertermittlung nötig.
Haus- und Grundbesitzer- Haftpflicht für:
- Vermieter von Ein-/ Mehrfamilienhäuser und Wohnungen
- Vermieter von gewerblich genutzten Immobilie
Eigentümer unbebauter Grundstücke und Eigentümergemeinschaften
Sind Sie Selbstnutzer eines Eigenheims oder Reihen- oder einer Doppelhaushälfte sowie von Eigentumswohnungen so ist dieses Risiko über die normale Privathaftpflichtversicherung abgedeckt - sofern diese besteht.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn der Haus-Grundstücks- oder Wohnungseigentümer aus der gesetzlichen Haftpflicht heraus belangt wird. (z.B.. Verletzung der Streupflicht bei Eis und Glätte, mangelnde Beleuchtung - Sturz eines Mieters, Verletzung der Instandhaltungspflicht - herabfallende Ziegel usw.)
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für:
- Vermieter von Ein-/ Mehrfamilienhäuser und Wohnungen
- Vermieter von gewerblich genutzten Immobilien
- Eigentümer unbebauter Grundstücke
- und Eigentümergemeinschaften
Diese Versicherung benötigen alle Hausbesitzer, die über eine Ölheizung mit einem dazugehörigen ober- und unterirdischen Öltank verfügen.
Läuft aus einem Öltank Heizöl aus, so haftet der Besitzer auch ohne Verschulden (hier greift die Gefährdungshaftung) in voller Höhe. Dies gilt selbst dann, wenn der Tank ordnungsgemäß gewartet wurde. Diese Umweltschäden stellen ein ausserordentlich hohes Risiko dar. Für jeden, der einen Öltank auf dem Grundstück hat, ist diese Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ein Muss.
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