Berufsunfähigkeitsversicherung


Vorsorge für Ihre Zukunft

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der heutigen Berufswelt nicht mehr weg zu denken. Denn wem eine Berufsunfähigkeit widerfährt, kann nicht mehr all zu viel vom Staat erwarten. Nach dem 01.01.1961 Geborene sieht es bei Berufsunfähigkeit schlecht aus, denn der Staat zahlt erst bei Erwerbsunfähigkeit. Und auch da nur eine geringe Grundversorgung. Um nicht in finanzielle Not zu geraten, sollten Sie sich und Ihre Familie ausreichend absichern.


Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung


Bei einer dauerhaften Erkrankung kann Ihnen finanzielle Not drohen, denn der Staat springt nicht in jedem Fall ein und zahlt nur noch eine geringe Grundversorgung. Und diese auch erst im Falle einer vollen Erwerbsunfähigkeit.

 

Doch bevor Sie als erwerbsunfähig eingestuft werden, wird geprüft, ob Sie stundenweise arbeiten oder einer anderen Tätigkeit nachgehen können - unabhängig davon, ob Sie einen solchen Job tatsächlich haben. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger zahlt nur dann eine kleine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weder Ihren erlernten noch irgendeinen anderen Beruf ausüben können.

  • Sind Sie in der Lage, mindestens 6 Stunden täglich einer Tätigkeit nachzugehen, erhalten Sie keine Rente vom Staat.

  • Wenn Sie mehr als 3 aber nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können, gelten Sie als teilerwerbsunfähig und erhalten eine halbe staatliche Rente.

  • Erst wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können, haben Sie Anspruch auf die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente von durchschnittlich 750 €.

Sorgen Sie also vor, wenn Sie im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht in finanzielle Engpässe geraten wollen. Die Berufsunfähigkeit kann schneller eintreten als Sie denken.
 
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Die wichtigsten Kriterien einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung sind :

  • keine abstrakte Verweisung
  • keine Arztanordnungsklausel mit Zwang zu ärztlichen Behandlungen
  • Nachversicherungsgarantie (z.B.nach Geburt eines Kindes)
  • kein Zwang zu Umschulungen
  • 100 % BU-Rente schon ab 3 Pflegepunkten

 

„Die Vertragsbedingungen der Produkte sind noch immer sehr unterschiedlich“, warnt Sandra Klug, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Nur wer das Kleingedruckte genau liest und nachteilige Klauseln ersatzlos streichen lässt, kann darauf bauen, im Ernstfall auch wirklich gut versorgt zu sein.“

 

Wir Informieren sie kostenlos über Ihren persönlichen Absicherungsbedarf.