Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
Wie der Staat beim Sparen hilft
Wer über seinen Betrieb fürs Alter spart, kann aufatmen.An der staatlichen Förderung für Arbeitnehmer, die mit eigenem Geld per Gehaltsumwandlung über den Betrieb vorsorgen, ändert sich nichts. Sie müssen auf Ihre Sparbeitrage auch ab 2009 keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- u.Pflegeversicherung abführen. Die ursprünglich auf Ende 2008 begrenzte Förderung gilt jetzt dauerhaft (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vorausgesetzt).
Sichere Geldanlage
Vom Arbeitnehmer selbst gesparte Beiträge (Gehaltsumwandlung) sind unabhängig vom Alter eines Arbeitnehmers vom ersten Tag unverfallbar, d.h. sie haben einen Rechtsanspruch auf Mitnahme, wenn sie beispielsweise aus ihrem Unternehmen ausscheiden (aus welchen Gründen auch immer).
Außerdem haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Übertragung ihres bereits laufenden Sparvertrages in das Altersvorsorgesystem eines neuen Arbeitgebers. So können Sie bei einem Jobwechsel ihre betriebliche Vorsorge fortsetzen.
Wege der betrieblichen Altersvorsorge
Der Gesetzgeber fördert fünf verschiedene Durchführungswege der Betriebl. AV mit Vergünstigungen bei Steuer und Sozialversicherung.
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Direktversicherung
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Pensionskasse
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Pensionsfonds
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Direktzusage
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Unterstützungskasse
Recht auf Betriebsrente
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf ein Angebot ihrer Firma für eine Betriebsrente, die sie selbst ansparen. Dieser Anspruch besteht seit 2002. Seither gilt die betriebliche Altersvorsorge als Erfolgsmodell, das die gesetzliche Rente ergänzt.
Steuerlast im Rentenalter
Im Alter zahlen gesetzlich Krankenversicherte seit 2004 auf Ihre Betriebsrenten in vollem Umfang Beiträge zur gesetzlichen Kranken- u. Pflegeversicherung. (privat Krankenversicherte sind davon ausgenommen).
Versteuern müssen alle Ruheständler ihre Arbeitnehmerrente, allerdings nur mit dem geringeren Steuersatz als Rentner.
2.520 EURO bleiben steuer- u. sozialabgabenfrei !
Die Höchstgrenze des steuerlich anerkannten Sparbeitrages beträgt zur Zeit 2.520 € p.a. (monatlich also 210 €).
Seit 2005 können alle, die noch kein Geld in eine pauschal versteuerte Direktversicherung investieren, über die 2.520 € hinaus weitere 1.800 € steuerfrei anlegen.
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