Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Wie der Staat beim Sparen hilft

Wer über seinen Betrieb fürs Alter spart, kann aufatmen.An der staatlichen Förderung für Arbeitnehmer, die mit eigenem Geld per Gehaltsumwandlung über den Betrieb vorsorgen, ändert sich nichts. Sie müssen auf Ihre Sparbeitrage auch ab 2009 keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- u.Pflegeversicherung abführen. Die ursprünglich auf Ende 2008 begrenzte Förderung gilt jetzt dauerhaft (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vorausgesetzt).

 

Sichere Geldanlage

Sichere Geldanlage

Vom Arbeitnehmer selbst gesparte Beiträge (Gehaltsumwandlung) sind unabhängig vom Alter eines Arbeitnehmers vom ersten Tag unverfallbar, d.h. sie haben einen Rechtsanspruch auf Mitnahme, wenn sie beispielsweise aus ihrem Unternehmen ausscheiden (aus welchen Gründen auch immer).
Außerdem haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Übertragung ihres bereits laufenden Sparvertrages in das Altersvorsorgesystem eines neuen Arbeitgebers. So können Sie bei einem Jobwechsel ihre betriebliche Vorsorge fortsetzen.

 

Wege der betrieblichen Altersvorsorge

Der Gesetzgeber fördert fünf verschiedene Durchführungswege der Betriebl. AV mit Vergünstigungen bei Steuer und Sozialversicherung.

 

  • Direktversicherung

 

  • Pensionskasse

 

  • Pensionsfonds

 

  • Direktzusage

 

  • Unterstützungskasse